wie wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben vom 10.09.2026 informiert haben, tritt am 01.01.2027 das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG) in Kraft.
Mit der Einführung des neuen Gesetzes gehen einige wesentliche Änderungen in der Anerkennungspraxis einher.
Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie informieren sowie die Gelegenheit nutzen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und offene Fragen zu beantworten.



