230099
Die erfolgreiche Maßnahmenzulassung nach AZAVin Zusammenarbeit mit der fachkundigen Stelle Cert-IT GmbH
Ursel Stenkamp (AEWB) , Taina Steffes (Cert it GmbH)
23.03.2023, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr (8 UStd.)
online (Zoom)
Sind Sie als Träger zugelassen und möchten jetzt auch Maßnahmen zulassen? Maßnahmen, die durch Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Agentur für Arbeit und Jobcenter gefördert werden, müssen durch eine fachkundige Stelle zugelassen werden.
Wir möchten Ihnen das nötige Grundwissen für die Planung, Zulassung und Kalkulation von Maßnahmen mit Hinweisen zu notwendigen Dokumentationsanforderungen geben. Relevante Regelwerke und Handlungsempfehlungen werden genannt.
Teil 1: 09:00 – 12:00
Ablauf einer Maßnahmenzulassung
Was sind Maßnahmen nach § 81 SGB III und nach § 45 SGB III und was sind die Voraussetzungen für deren Zulassung?
Maßnahmenkurzübersichten / Berufskennziffer, Systematikpositionen / Bundesdurchschnittskostensatz
Kriterien für die Referenzauswahl
Anforderungen an die Maßnahmenkonzeption
Antrag richtig stellen
Welche Dokumentationsanforderungen sind zu beachten?
Anforderungen an die Kalkulation
Empfehlungen des Beirats
Teil 2: 14:00 – 16:00
Maßnahmen gemäß § 81 SGB III
Was ist bei der Konzepterstellung zu beachten?
Kalkulation, Überschreitung B-DKS < 25 %
Kostenzustimmungsverfahren
Fachliche Hinweise FbW Maßnahmen
Maßnahmen gemäß § 45 SGB III
Gruppenmaßnahmen/Einzelmaßnahme
Fachliche Hinweise MAT
Qualitätsbeauftragte, pädagogische Mitarbeitende
79,00 EUR
Katrin Rischer, Tel.: -358, E-Mail: rischer@aewb-nds.de