Bildungsträger und Organisationen, die nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV“ Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahmen) und/oder zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anbieten wollen, müssen diese Maßnahmen bei einer Fachkundigen Stelle zertifizieren lassen. Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht das aktuelle praxisnahe Wissen, das Sie für eine erfolgreiche Maßnahmezulassung benötigen.
Die Inhalte im Überblick:
Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren von Maßnahmen nach § 81 SGB III:
- Zuordnung des Bildungsziels gemäß KldB 2010
- Der Bundesdurchschnittskostensatz (B-DKS) - Kostenzustimmungsvorbehalt
- Inhaltliche Anforderungen der Maßnahmenkonzeption
- Rahmenbedingungen (z. B. Vertragsgestaltung, Zertifikat, Fehlzeitenkonzept)
- Anforderungen an die Kalkulation
- Referenzauswahlverfahren
Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren von Maßnahmen nach § 45 SGB III:
- Zuordnung zum richtigen Maßnahmenziel
- Gruppenmaßnahme/Einzelmaßnahme
- Der Bundesdurchschnittskostensatz (B-DKS)
- Inhaltliche Anforderungen der Maßnahmenkonzeption
- Anforderungen an die Kalkulation
- Referenzauswahlverfahren